1. Anbieter von Unterstützter Beschäftigung – Job Coaches, BerufsberaterInnen, SozialarbeiterInnen, Job-ExpertInnen, die direkt mit Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten und den Prozess der Unterstützten Beschäftigung am Arbeitsmarkt umsetzen. Diese Menschen werden sowohl am Anerkennungs- und Validierungsprozess des EQAVET-Systems teilnehmen als auch das spezielle Berufsbildungsprogramm im Bereich der Unterstützten Beschäftigung durchlaufen. Alle, die den Ausbildungs- und Validierungsprozess erfolgreich besstehen, werden als UB-Anbieter zertifiziert.
2. Berufsbildungsanbieter/Berufsbildungszentren – zuständigen Stellen für die Berufsausbildung der Anbieter von Unterstützter Beschäftigung. Diese Organisationen können sowohl die COACH@WORK-Ausbildung als auch das EQAVET-Kontrollsystem nutzen, um das Niveau der von ihnen angebotenen Berufsbildungsdienstleistungen und die Qualität der von ihnen angebotenen Schulungen zu heben.
3. Nonprofit-Einrichtungen, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten – diejenigen, die Ausbildungsmaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung organisieren und auf Chancengleichheit im Bereich Beschäftigung hinarbeiten. Die verantwortlichen Teammitglieder dieser Einrichtungen werden sowohl am Anerkennungs- und Validierungsprozess des EQAVET-Systems teilnehmen als auch das spezielle Berufsbildungsprogramm im Bereich der Unterstützten Beschäftigung durchlaufen. Alle, die den Ausbildungs- und Validierungsprozess erfolgreich bestehen, werden als UB-Anbieter zertifiziert.
4. Arbeitgeber – Unternehmen, die den UB-Ansatz in ihren Unternehmen einführen und kostenlos von den Projektergebnissen profitieren möchten!
5. Behörden – Institutionen, die für Änderungen in der Sozialpolitik und im Arbeitsrecht verantwortlich sind; dazu zählen Arbeitsämter, Arbeitsagenturen, das Parlament, der Ministerrat, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Jugend, nationale Akkreditierungs-/Zertifizierungsstellen usw. in den teilnehmenden Partnerländern. Zu den intellektuellen Ergebnissen zählen die Empfehlenden Richtlinien zur Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen der teilnehmenden Länder; dies ist nur möglich, wenn eine solches EQAVET-System zur Anerkennung/Validierung und eine spezifische akkreditierte Berufsausbildung für UB-Anbieter entwickelt wird.
6. EU-Institutionen (wie EUSE, EASPD usw.), die für die Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung verantwortlich sind. Wie in den vorangegangenen Abschnitten erwähnt, streben diese EU-Institutionen die Einrichtung von Anerkennungs-/Validierungs- und Akkreditierungsmechanismen an. Daher werden sie von Beginn an in das Projekt integriert sein, um seine Nachhaltigkeit und die generelle Umsetzung in ganz Europa zu gewährleisten.